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![]() Allgemeine Geschäftsbedingungen, V1.1, gültig ab 01.01.2010
1. Definitionen Der Begriff "Fremdsprachendienstleister" für die Übersetzung von Dokumenten des Kunden bezeichnet Tech Waterford, vertreten durch Holger Thomas, 191 Viewmount, Waterford, Republik Irland. Das Unternehmen und/oder die Person, die den Fremdsprachendienstleister mit der Erbringung von Dienstleistungen zur eigenen Verwendung oder zur Verwendung durch ein(e) dritte(s) Unternehmen/Person beauftragt, wird nachfolgend als "Kunde" bezeichnet. Der/die "Übersetzungstext oder Übersetzungsdatei" stellt den Text oder die Texte oder Dateien unbeschadet des Formats, in dem diese(r) geliefert werden und den Gegenstand der vom Kunden beauftragten Übersetzung dar. Die Übersetzung des Textes oder der Datei, welche sämtliche entscheidenden zwischen dem Kunden und dem Fremdsprachendienstleister vereinbarten Anforderungen erfüllt, wird als das "Ergebnis" bezeichnet. 2. Übersetzungsprozess 2.1 Angebotslegung: Im Allgemeinen kann sich der Kunde unter Zuhilfenahme jeglicher Kommunikationsmittel ein Angebot beim Fremdsprachendienstleister einholen. Im Falle etwaiger Auseinandersetzungen besitzen jedoch ausschließlich in schriftlicher Form vorliegende Angebote Gültigkeit. Zur Einholung von Angeboten ist die Website des Fremdsprachendienstleisters bzw. das entsprechende Anfrageformular zu nutzen. Während der Geschäftszeiten des Fremdsprachendienstleisters werden Angebotsanfragen innerhalb von zwei Stunden beantwortet. Sämtliche Angebote bedürfen der schriftlichen Bestätigung zur Erteilung des Auftrags. Wurde(n) im Rahmen der Übermittlung des Angebots und der Auftragserteilung eine oder mehrere Bedingung(en) geändert, verliert das vorangegangene Angebot seine Gültigkeit und ist durch ein Folgeangebot zu ersetzen. Der Fremdsprachendienstleister ist in diesem Fall nicht mehr an die Erbringung der Dienstleistung entsprechend den Bedingungen des vorangegangenen Angebots gebunden. Ein Angebot erlangt nur Gültigkeit sofern der Kunde sämtliche erforderlichen Informationen übermittelt hat. 2.2 Aufträge: Bestätigt der Kunde ein ihm durch den Fremdsprachendienstleister unterbreitetes Angebot, wird hierdurch ein Einzelwerkvertrag geschlossen. Ein Werksvertrag erlangt Rechtskraft, sofern eine der nachfolgenden Varianten des Schriftverkehrs abgeschlossen wurde: a) Angebotslegung durch Fremdsprachendienstleister und Bestätigung durch Kunden. b) Angebotslegung durch Fremdsprachendienstleister, wobei das Angebot in geänderter Form vom Kunden beauftragt wird und der Fremdsprachendienstleister hierauf eine Auftragsbestätigung versendet c) Wurde früher zwischen Kunden und Fremdsprachendienstleister eine Rahmenvereinbarung geschlossen, besitzen die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung vorrangig Gültigkeit. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der Rahmenvereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung Vorrang. In allen von obigen Beschreibungen abweichenden Fällen wird kein gültiger Vertrag geschlossen. Im Zweifelsfall ist die bloße Annahme, dass mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen wird, seitens des Kunden nicht ausreichend. In diesem Fall ist hierüber vom Kunden eine Bestätigung beim Fremdsprachendienstleister einzuholen. 2.3 Übersetzungsprozess a) Der Fremdsprachendienstleister stellt die Anwendung angemessener Qualitätssicherungsmaßnahmen sicher, welche als Bestandteil des Vertrages in detaillierter Form unter dem Punkt "Qualität" im Auftragsformular erläutert werden. Der Fremdsprachendienstleister stellt die Einhaltung aller dort beschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen sicher. Dies berechtigt den Fremdsprachendienstleister auch dazu, die Erbringung von Dienstleistungen oder Arbeitsbedingungen oder Anforderungen abzulehnen, sofern diese gegen eine der vertraglichen Bestimmungen verstießen oder die Einhaltung der Qualitätssicherungsmaßnahmen durch den Fremdsprachendienstleister unmöglich machten. Hält der Fremdsprachendienstleister die beschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen nicht ein, kommen die haftungsrechtlichen Bestimmungen gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung. b) Im Verlauf des Übersetzungsprozesses ist der Kunde zur Mitarbeit in jeglicher Hinsicht verpflichtet, z.B. durch die Bereitstellung von Terminologie, Referenzmaterial, Paralleltexten und früheren Übersetzungen. Da es aufgrund der Art der Dienstleistung bei der Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen zu Unklarheiten oder Fragen kommen kann, ist der Kunde zur angemessenen Unterstützung des Fortgangs der Leistungserbringung verpflichtet. Werden wichtige Informationen vom Kunden nicht mitgeteilt und wird die Qualität der Dienstleistung hierdurch gefährdet, berechtigt dies den Fremdsprachendienstleister zum Rücktritt vom Einzelwerkvertrag. c) Die Dokumente werden von einem Muttersprachler der jeweiligen Zielsprache mit angemessener Befähigung und angemessenen Kenntnissen im jeweiligen Fachbereich übersetzt und/oder Korrektur gelesen. Sind die für den Einzelfall erforderlichen Fachkenntnisse nicht verfügbar, berechtigt dies den Fremdsprachendienstleister zur Ablehnung der der Durchführung der Übersetzung. 2.4 Lieferfristen sind grundsätzlich einzuhalten, wobei die Lieferung der Ergebnisse im erforderlichen Format, der erforderlichen Menge und Qualität erfolgt. Sämtliche weiteren für den Einzelfall getroffenen Vereinbarungen müssen ebenfalls eingehalten werden. Die Lieferung erfolgt zu den vereinbarten Bedingungen und unter Verwendung der vereinbarten Kommunikationsmittel. Zur Vermeidung technisch bedingter Lieferschwierigkeiten trifft der Fremdsprachendienstleister Vorsichtsmaßnahmen gegen Dateiverlust und ermöglicht zusätzliche Versandoptionen, wie beispielsweise die Lieferung von Links zu Online-Datenservern oder die Lieferung an alternative Emailadressen. Erweist sich die Lieferung jedoch trotz aller ergriffenen Vorsichtsmaßnahmen vorübergehend als unmöglich, z.B. aufgrund eines kundenseitigen Serverausfalls und insbesondere zum vereinbarten Zeitpunkt der Lieferung, haftet der Fremdsprachendienstleister nicht für die hierdurch entstandene Lieferverzögerung. Gleichwohl ist der Fremdsprachendienstleister verpflichtet, nach Benachrichtigung über die fehlgeschlagene Lieferung seitens des Kunden, sämtliche zumutbaren Maßnahmen zur Begrenzung des hierdurch entstandenen Schadens zu ergreifen und die ausstehenden Dateien schnellstmöglich zu liefern. Weitere Informationen zur Vorgehensweise in diesen Fällen finden Sie im Abschnitt Haftung. 2.5 Stornierung und Aussetzung der Leistungserbringung: Der Kunde ist zur Stornierung des Vertrages berechtigt, sofern a) die Lieferzeit nicht eingehalten wurde und die Lieferung den Kunden auch nach erfolgter Erinnerung des Fremdsprachendienstleisters innerhalb einer angemessenen Zeitspanne nicht erreichte. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen der Fremdsprachendienstleister gemäß obiger Darstellung nicht haftbar ist. b) das vereinbarte Qualitätsniveau nicht eingehalten wurde und die Übersetzung nicht verwendbar ist oder erneut erstellt werden muss, da sich eine Korrektur als unmöglich erweist. In diesem Falle ist der Kunde zur Erbringung geeigneter Nachweise durch einen unabhängigen Fachsachverständigen verpflichtet. c) der Fremdsprachendienstleister den Kunden im Verlauf des Übersetzungsprozess über die Unmöglichkeit der Durchführung aus wichtigem Grund benachrichtigt. Gesundheitliche Probleme des Übersetzers, Naturkatastrophen, Streiks, Stromausfälle, die die Durchführung der Arbeiten für einen nennenswerten Zeitraum unmöglich machen und die Einhaltung der Lieferzeit einem Risiko aussetzen, können derartige Gründe darstellen. In diesen Fällen wird der Fremdsprachendienstleister den Kunden jedoch bei der Suche nach einem anderen Übersetzer unterstützen. In diesem Fall ist die Haftung des Fremdsprachendienstleisters jedoch ausgeschlossen. Der Fremdsprachendienstleister ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern a) der Kunde augenscheinlich in Konflikt mit dem Gesetz oder Urheberrechten bezüglich des zu übersetzenden Textes und/oder der zu übersetzenden Dateien steht. b) sofern der Fremdsprachendienstleister im Verlauf des Übersetzungsprozess vom Konkurs oder der Insolvenz des Kunden Kenntnis erlangt. c) Sofern die Übersetzung desselben Textes und/oder derselben Dateien von einem anderen Fremdsprachendienstleister oder vom Kunden bei einem anderen Fremdsprachendienstleister zeitgleich beauftragt wurde. d) sofern sich der Kunde im Verlauf der Übersetzung gemäß obiger Ausführung nicht ausreichend kooperativ verhält. Sofern keine hiervon abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Kunde nach Stornierung bzw. Aussetzung bereits begonnener Übersetzungen zur Teilzahlung und zwar der Vergütung für bereits fertiggestellte Teile der Übersetzung verpflichtet. Kann deren Wortzahl nicht ermittelt werden, dienen die geleisteten Arbeitsstunden als Grundlage zur Berechnung der erbrachten Teilleistung. Weiterhin kann der Kunde nicht von der Annahme ausgehen, der Fremdsprachendienstleister sei jederzeit zur Wiederaufnahme des Projektes bereit, sondern muss den Fremdsprachendienstleister angemessen frühzeitig über die Wiederaufnahme des Projektes informieren. 3. Zahlungen Zahlungen sind in voller Höhe des Rechnungsbetrags spätestens zum Fälligkeitstermin, d.h. 30 Tage nach Lieferung der Übersetzung, zu leisten. Der Kunde ist verpflichtet, den Erhalt des Ergebnisses zu bestätigen. Sollte der Kunde den Erhalt nicht bestätigen und auf nachfolgende Versuche der Kontaktaufnahme nicht reagieren, gilt das Datum 7 Tage nach Textversand (Email – oder Faxprotokoll) als Datum des Erhalts. Außer in augenscheinlichen Fällen grober Fahrlässigkeit seitens des Fremdsprachendienstleisters oder bei Vorliegen eines der obig genannten Gründe für eine Stornierung oder Aussetzung des Vertrags, ist der Kunde bei etwaigen Mängeln nicht zur Einbehaltung der Zahlung berechtigt. Sofern der Kunde erhebliche qualitative Unzulänglichkeiten in der Übersetzung nachweist, besteht die Möglichkeit zur Einräumung eines entsprechenden Preisnachlasses. Bei säumigen Zahlungen seitens des Kunden, versendet der Fremdsprachendienstleister höchstens 2 Zahlungserinnerungen. Hierauf ist der Fremdsprachendienstleister zur Inanspruchnahme rechtlichen Beistands, zur Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens oder auch zur Klageeinreichung vor Gericht berechtigt. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Nach erfolglosem Verstreichen des Termins 14 Tage nach der letzten Zahlungserinnerung werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank auf den ausstehenden Betrag berechnet und zuzüglich zu diesem erhoben. Sollte der Dienstleister gezwungen gewesen sein, zur Überbrückung der ausstehenden Zahlung andere finanzielle Quellen in Anspruch zu nehmen, und in der Lage sein, dies nachzuweisen, wird der Zinsatz dieser anderen Fianzquelle anstelle des allgmeinen Zinssatzes zusätzlich auf den Kaufpreis der Dienstleistung aufgeschlagen. Es steht dem Fremdsprachendienstleister in derartigen Fällen frei, andere Übersetzer oder Übersetzungsdienste über vollumfänglich über die Probleme bei der Zahlung in Kenntnis zu setzen, bzw. Informationen zum jeweiligen Sachverhalt in einschlägigen Übersetzerportalen im Internet zu veröffentlichen und den Kunden über weitere Maßnahmen zu informieren. Für jegliche Folgen, die sich für den Kunden aus den vorgenannten Maßnahmen ergeben können, ist eine Haftung des Dienstleisters von vornherein ausgeschlossen, da sie sich als Ergebnis einer Vertragsverletzung durch den Kunden eingestellt haben. 3.1. Neukunden Der Dienstleister ist dazu berechtigt, über jeden neuen Kunden Erkundigungen einzuholen, um dessen finanzielle und geschäftliche Situation zu überprüfen. Der Erstauftrag eines Neukunden muss erst stets vollständig bezahlt werden, bevor ein weiterer Auftrag entgegengenommen und ausgeführt werden kann. Dabei sollte die Bestellmenge 200 Euro nicht übersteigen. Sollte der Bestellwert der Erstbesstelung durch einen neulunden den wert von 200 Euro übersteigen, muss diese Bestellmenge vollständig im Voraus einbezahlt werden, bevor die Dienstleistung ausgeführt werden kann. Dies ist ein Maßnahme, die lediglich dazu vorgesehen ist, die Geschäftstätigkeit des Dienstelisters zu schützen und ist das Ergebnis einer Reihe von Missbrauchsversuchen durch Kunden in der Vergangenheit, bei denen die Dienstleistungserbringung nicht durch die vereinbarte finanzielle Gegenleistung honoriert wurde. Wir bitten Sie daher um Verständnis dafür, dass wir aus diesem Grunde entsprechende, angemessne Vorkehrungen zu treffen haben. Rechnungsstellung gegen offene Rechnung kann für Neukunden eingerichtet werden, nachdem zwei Aufträge einschließlich der vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnungen erfolgreich abgewickelt worden sind. Dies ist jedoch in jedem Falle dem Dienstleister überlassen, welcher berechtigt ist, Zahlung gegen offene Rechnung aus gutem Grunde abzulehnen.
4. Haftung In jedem Fall ist die Haftungssumme des Fremdsprachendienstleisters auf den jeweiligen Auftragswert der vom Kunden beim Fremdsprachendienstleister beauftragten Übersetzung begrenzt. Der Fremdsprachendienstleister haftet weder für etwaige, aufgrund eines in der Übersetzung befindlichen Fehlers erlittenen indirekten Schäden, Folgeschäden noch entgangenen Gewinn. 5. Schutz- und Urheberrechte Bei Übersetzungen von Texten oder Dateien, an denen der Kunde die Urheberrechte hält, verbleiben diese Rechte im Besitz des Kunden. Wurden Texte/Dateien vom Fremdsprachendienstleister überarbeitet oder verfasst, behält sich der Fremdsprachendienstleister bis zur vollständigen Zahlung sämtliche Urheberrechte vor. Erst nach Erhalt der vollständigen Zahlun gehen diese an den Kunden über. Neuerungen, Untersuchungsergebnisse und Beratungsdokumente verbleiben stets im geistigen Eigentum des Fremdsprachendienstleisters. Weiterhin sind von beiden Parteien, dem Kunden und dem Fremdsprachendienstleister, die Urheberrechte dritter Parteien zu beachten. Wird eine Verletzung der Urheberrechte festgestellt, ist die feststellende Partei gemäß obiger Bestimmungen zur Beendigung des Vertrags berechtigt. 6. Abweichende Geschäftsbedingungen Abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, finden keine Anwendung auf den Werkvertrag, es sei denn, diese wurden schriftlich durch den Fremdsprachendienstleister bestätigt. 7. Sonstige Bestimmungen Es werden keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Änderungen am Vertrag, einschließlich Änderungen dieser Klausel und einschließlich sonstiger gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Stornierung von Werksverträgen) bedürfen der Schriftform und Zustimmung beider Parteien. Sollte eine einzelne Bestimmung oder ein Teil dieser ungültig, unzulässig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der hierin verbleibenden Bestimmungen durch diesen Umstand in keinster Weise berührt. In derartigen Fällen ist/sind die ungültige(n) und/oder unzulässige(n) und/oder undurchsetzbare(n) Bestimmung(en) durch die ihr/ihnen sinngemäß und zweckgemäß am nächsten kommende(n) zu ersetzen. Sofern erforderlich, ist in besonderen Fällen von beiden Parteien eine gemeinsame Geheimhaltungsvereinbarung zusätzlich als Teil des Vertrags zu unterzeichnen. 8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Jegliche sich aus dem Vertrag und den hiermit verbundenen Tätigkeiten ergebenden Streitigkeiten, Ansprüche oder Verfahren unterliegen der Rechtssprechung der Republik Irland. Der Gerichtsstand ist Waterford City, Republik Irland. 9. Gültige Version Solltees zu Meinungsverschiedenheiten über einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen, gilt in jedem Fall und ausschließlich der Wortlaut der englischen Fassung in der jeweils neuesten Version. Alle fremdsprachlichen Versionen stellen lediglich ein Mittel zum besseren Verständnis der vertraglichen Bedingungen dar, begründen jedoch keine separate Vereinbarung zur englischen Originalfassung.
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